Pläne und Dokumente

Bauleitplanung, Bauen und Baulücken

Eitorf ist eine familienfreundliche Wohngemeinde mit einem geschäftigen Ortszentrum mit Bahnanbindung und idyllisch gelegenen Außenorten. Informieren Sie sich über die Möglichkeiten, in Eitorf zu wohnen und ggf. auch zu bauen. Infos zu aktuellen Bebauungsplanverfahren, Baulücken, Grundstücke und vieles mehr finden Sie hier in dieser Rubrik.


WO KANN ICH BAUEN?

Sie interessieren sich für ein Baugrundstück?

Die Gemeinde Eitorf lässt den Bereich „Josefshöhe“ über einen Investor entwickeln. Der Bebauungsplan hat mit der öffentlichen Bekanntmachung am 16.12.2024 Rechtskraft erlangt. Die Erschließung des Gebietes erfolgt in 2026. Es werden entsprechende Wartelisten geführt, auf die Sie sich eintragen lassen können.

Ein zweites Baugebiet soll im Bereich West III (Theodor-Fontane-Straße) entstehen. Hier haben die ersten Planungen zur Aufstellung eines Bebauungsplanes begonnen. Mit der Rechtskraft ist voraussichtlich erst in 2026 zu rechnen. Im Moment werden hier noch keine Wartelisten geführt.

BAULEITPLANUNG

Hier finden Sie Informationen über die aktuell geltenden Bauleitpläne (Bebauungspläne, Ortlagensatzungen etc.) in der Gemeinde Eitorf. Vor dem ersten Aufrufen des Übersichtsplans wird empfohlen, sich die nachfolgenden Bedienhinweise zum besseren Verständnis anzusehen.

IN KRAFT BEFINDLICHE BEBAUUNGSPLÄNE, SATZUNGEN UND FLÄCHENNUTZUNGSPLÄNE

Zukünftig finden Sie an dieser Stelle alle in Kraft befindlichen Bebauungspläne, Ortslagensatzungen etc., zur Einsicht und zum Download.

Zurzeit haben Sie die Möglichkeit im Flex Client alle Bebaaungspläne und Ortssatzungen einzusehen.

Zum Flex Client: https://geoportal.rhein-sieg-kreis.de/WebOffice_extern_rsk/synserver?project=Eitorf_BPlan_flex&client=flex&skin=rot

AKTUELLE BEBAUUNGSPLANVERFAHREN

BAULÜCKEN UND BAUGRUNDSTÜCKE

Informationen über vorhandene Baulücken werden zurzeit überarbeitet und zu gegebener Zeit wieder hier veröffentlicht.

Wohnbaugrundstücke

Zur Zeit keine Angebote verfügbar

Planung von Neubaugebieten

EITORF WÄCHST WEITER – SEIEN SIE DABEI!
In den nächsten Jahren wird zwischen der Schoellerstraße und der Kreisstraße 27 gegenüber der zuletzt entwickelten Neubausiedlung »Blumenhof« ein weiteres Neubaugebiet in Eitorf entstehen: die »Josefshöhe«. Die Nachfrage nach Grundstücken für den Wohnungsbau steigt. Der Ausschuss für Planung, Umwelt und Erneuerbare Energie der Gemeinde hat beschlossen, das 4,5 ha große Gebiet auf der Josefshöhe zum Bauland zu erklären. Der Flächennutzungsplan wurde deshalb bereits geändert. Eine artenschutzrechtliche Prüfung wird vorgenommen; landschafts- pflegerische Begleitpläne werden erarbeitet. Ähnlich wie im Neubaugebiet »Blumenhof« werden im neuen Baugebiet Einzel- und Doppelhäuser mit maximal zwei Geschossen auf Grundstücken von 400 bis 800 qm entstehen.

Ansprechpartnerin
Michaela Straßek-Knipp
T: 02243 89-147
E: michaela.strassek-knipp@eitorf.de

BAUANTRAGSFORMULARE

Die Gemeinde Eitorf ist nicht Untere Baugenehmigungsbehörde. Diese Funktion hat der Rhein-Sieg-Kreis (RSK) inne. Über die Zulässigkeit von Vorhaben nach den §§ 31, 33 bis 35 Baugesetzbuch wird im bauaufsichtlichen Verfahren von der Baugenehmigungsbehörde (RSK) im Einvernehmen mit der Gemeinde entschieden. Bauanträge sind gemäß § 70 BauO NRW schriftlich bei dieser Behörde einzureichen. Die benötigten Unterlagen sollten mit der zuständigen Sachbearbeiterin/dem zuständigen Sachbearbeiter des Bauaufsichtsamtes abgestimmt werden. Die Gemeinde Eitorf kann für Bauvorhaben im sog. »Genehmigungsfreistellungsverfahren« nach § 63 (2) BauO NRW zuständig sein, dies ist mit der Gemeinde abzustimmen.

EINZELHANDELSGUTACHTEN