Sie interessieren sich für ein Baugrundstück?
Die Gemeinde Eitorf lässt den Bereich „Josefshöhe“ über einen Investor entwickeln. Der Bebauungsplan hat mit der öffentlichen Bekanntmachung am 16.12.2024 Rechtskraft erlangt. Die Erschließung des Gebietes erfolgt in 2026. Es werden entsprechende Wartelisten geführt, auf die Sie sich eintragen lassen können.
Ein zweites Baugebiet soll im Bereich West III (Theodor-Fontane-Straße) entstehen. Hier haben die ersten Planungen zur Aufstellung eines Bebauungsplanes begonnen. Mit der Rechtskraft ist voraussichtlich erst in 2026 zu rechnen. Im Moment werden hier noch keine Wartelisten geführt.
Hier finden Sie Informationen über die aktuell geltenden Bauleitpläne (Bebauungspläne, Ortlagensatzungen etc.) in der Gemeinde Eitorf. Vor dem ersten Aufrufen des Übersichtsplans wird empfohlen, sich die nachfolgenden Bedienhinweise zum besseren Verständnis anzusehen.
Zukünftig finden Sie an dieser Stelle alle in Kraft befindlichen Bebauungspläne, Ortslagensatzungen etc., zur Einsicht und zum Download.
Zurzeit haben Sie die Möglichkeit im Flex Client alle Bebaaungspläne und Ortssatzungen einzusehen.
Zum Flex Client: https://geoportal.rhein-sieg-kreis.de/WebOffice_extern_rsk/synserver?project=Eitorf_BPlan_flex&client=flex&skin=rot
Informationen über vorhandene Baulücken werden zurzeit überarbeitet und zu gegebener Zeit wieder hier veröffentlicht.
Die Gemeinde Eitorf ist nicht Untere Baugenehmigungsbehörde. Diese Funktion hat der Rhein-Sieg-Kreis (RSK) inne. Über die Zulässigkeit von Vorhaben nach den §§ 31, 33 bis 35 Baugesetzbuch wird im bauaufsichtlichen Verfahren von der Baugenehmigungsbehörde (RSK) im Einvernehmen mit der Gemeinde entschieden. Bauanträge sind gemäß § 70 BauO NRW schriftlich bei dieser Behörde einzureichen. Die benötigten Unterlagen sollten mit der zuständigen Sachbearbeiterin/dem zuständigen Sachbearbeiter des Bauaufsichtsamtes abgestimmt werden. Die Gemeinde Eitorf kann für Bauvorhaben im sog. »Genehmigungsfreistellungsverfahren« nach § 63 (2) BauO NRW zuständig sein, dies ist mit der Gemeinde abzustimmen.