Sie interessieren sich für ein Baugrundstück?
Die Gemeinde Eitorf lässt den Bereich „Josefshöhe“ über einen Investor entwickeln. Der Bebauungsplan befindet sich z.Zt. in der Aufstellung und wird voraussichtlich 2022 rechtskräftig. Danach erfolgt die Erschließung des Gebietes. Somit ist vor 2023 mit einer Bebauung nicht zu rechnen.
Im Moment werden noch keine Wartelisten geführt, auf die Sie sich eintragen lassen können.
Ein zweites neues Baugebiet soll im Bereich West III (Theodor-Fontane-Straße) entstehen. Auch hier beginnen z.Zt. die ersten Planungen, so dass mit einer Bebauung vor 2023/2024 nicht zu rechnen ist.
Hier finden Sie Informationen über die aktuell geltenden Bauleitpläne (Bebauungspläne, Ortlagensatzungen etc.) in der Gemeinde Eitorf. Vor dem ersten Aufrufen des Übersichtsplans wird empfohlen, sich die nachfolgenden Bedienhinweise zum besseren Verständnis anzusehen.
Zukünftig finden Sie an dieser Stelle alle in Kraft befindlichen Bebauungspläne, Ortslagensatzungen etc., zur Einsicht und zum Download.
Zurzeit haben Sie die Möglichkeit im Flex Client alle Bebaaungspläne und Ortssatzungen einzusehen.
Zum Flex Client: https://geoportal.rhein-sieg-kreis.de/WebOffice_extern_rsk/synserver?project=Eitorf_BPlan_flex&client=flex&skin=rot
Informationen über vorhandene Baulücken werden zurzeit überarbeitet und zu gegebener Zeit wieder hier veröffentlicht.
Die Gemeinde Eitorf ist nicht Untere Baugenehmigungsbehörde. Diese Funktion hat der Rhein-Sieg-Kreis (RSK) inne. Über die Zulässigkeit von Vorhaben nach den §§ 31, 33 bis 35 Baugesetzbuch wird im bauaufsichtlichen Verfahren von der Baugenehmigungsbehörde (RSK) im Einvernehmen mit der Gemeinde entschieden. Bauanträge sind gemäß § 70 BauO NRW schriftlich bei dieser Behörde einzureichen. Die benötigten Unterlagen sollten mit der zuständigen Sachbearbeiterin/dem zuständigen Sachbearbeiter des Bauaufsichtsamtes abgestimmt werden. Die Gemeinde Eitorf kann für Bauvorhaben im sog. »Genehmigungsfreistellungsverfahren« nach § 63 (2) BauO NRW zuständig sein, dies ist mit der Gemeinde abzustimmen.