Die Kommunale Wärmeplanung dient als strategische Grundlage für eine klimafreundliche und wirtschaftliche Wärmeversorgung auf kommunaler Ebene. Sie gibt privaten Haushalten, Unternehmen und lokalen Akteuren Orientierung, welche Wärmeversorgung für bestimmte Gebiete zukünftig sinnvoll ist – sei es leitungsgebundene Fernwärme oder individuelle Lösungen mit erneuerbaren Energien.
Die Kommunale Wärmeplanung erfordert die Durchführung von technischen Analysen und Konzeption von Strategien, die eine langfristige Planung auf lokaler Ebene ermöglichen. Die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger, sowie die Zusammenarbeit verschiedener Akteurinnen und Akteure unterstützt diesen Prozess wesentlich.
Der Gesetzgeber hat für den Prozess eine rechtliche Grundlage geschaffen: das Wärmeplanungsgesetz (WPG). Dieses legt fest, welche Inhalte in den Wärmeplänen berücksichtigt werden sollen und in welcher Reihenfolge die einzelnen Schritte durchgeführt werden sollen.
Der Prozess der Wärmeplanung umfasst diese zentralen Schritte:
- Eignungsprüfung – Identifizierung von Teilgebieten, in denen eine verkürzte Wärmeplanung durchgeführt werden könnte.
- Bestandsanalyse – Erfassung der bestehenden Wärmeinfrastruktur und des aktuellen Energieverbrauchs in der Gemeinde.
- Potenzialanalyse – Identifizierung möglicher erneuerbarer Wärmequellen und Abwärmenutzung.
- Zielszenario – Entwicklung einer langfristigen Strategie zur klimaneutralen Wärmeversorgung bis 2045.
- Wärmestrategie – Ableitung konkreter Maßnahmen zur Umsetzung der Wärmewende vor Ort.
Die Wärmeplanung bietet eine langfristige Perspektive und hilft, individuelle Investitionen in Heizsysteme vorausschauend zu planen.
Eine gute erste Einführung ins Thema „Kommunale Wärmeplanung“, bietet das Video des Kompetenzzentrums für Kommunale Wärmewende (KWW):
vorausschauend zu planen.