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Cannabisverbot auf der Eitorfer Herbstkirmes

Seit dem 01.04.2024 dürfen Erwachsene Cannabis konsumieren, d.h. „einen Joint rauchen“, ohne eine Straftat zu begehen.


Nicht jedoch auf der Eitorfer Kirmes – Die Gemeinde Eitorf hat per Allgemeinverfügung ein Cannabis-Verbot während der Veranstaltungszeiten erlassen. Das gesamte Veranstaltungsgelände der Eitorfer Kirmes gilt vom 26.09.2026 bis zum 29.09.2026, während der Öffnungszeiten der Kirmes, als Verbotszone für den Cannabiskonsum.

Der Konsum von Cannabis ist auf der Eitorfer Kirmes verboten.

Diese Entscheidung wurde getroffen, da die Kirmes als traditionelle und familienfreundlich orientierte Kirmes von vielen Menschen, verschiedener Altersklassen, besucht wird - erfahrungsgemäß besuchen insbesondere Familien, Jugendliche und Kinder die Kirmes.

Während der Kirmes ist es die Pflicht der Gemeinde die Besucher und hierbei besonders Kinder und Jugendliche vor dem passiven Einatmen von Cannabisrauch zu schützen. Denn im Cannabisrauch sind gesundheitsschädigende Stoffe – wie u.a. karzinogene Stoffe – enthalten. Kurzfristig kann das passive Einatmen von Cannabisrauch zu brennenden Augen, trockenen Schleimhäuten, Hustenreizen und Kopfschmerzen führen. Darüber hinaus birgt das passive Einatmen von Cannabisrauch langfristige Gesundheitsrisiken und kann den Gefäßen Schaden zufügen. Nach Angaben der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) kann Cannabis bei Kindern und Jugendlichen, deren Gehirn sich noch in der Entwicklungsphase befindet, nachweislich den Reifeprozess stören.

Die bereits bekanntgegebene Allgemeinverfügung finden Sie hier: