Für die Abfallbeseitigung in der Gemeinde Eitorf ist die
RSAG – Rhein-Sieg-Abfallwirtschafts GmbH,
Pleiser Hecke 4
53721 Siegburg
zuständig.
In der Gemeinde Eitorf stehen für die Abfallentsorgung graue Restmülltonnen, grüne Papiertonnen, braune Biotonnen und gelbe Wertstofftonnen zur Verfügung.
Weiße und braune Ware (Kühlschränke, Herde, Waschmaschinen, Fernseher) wird einmal im Monat abgeholt. Hierfür ist es notwendig, eine Karte aus dem Abfallkalender rechtzeitig an die RSAG zu senden.
Die Entsorgung von Sperrmüll erfolgt nach telefonischer Terminabsprache (02241/306444) mit der RSAG.
Rufen Sie hier den Abfallkalender der RSAG für Ihren Ort bzw. Ihre Straße ab.
Alle wichtigen Infos zur Wertstofftonne gibt es auch im Internet unter www.voll-was-wert.de.
Zu entrichtende Gebühren/Kosten: Die Gebühren richten sich nach der Abfallgebührensatzung des Rhein-Sieg-Kreises und sind im einzelnen zu erfragen.
Zuständige Stellen
Amt für Bürgerdienste und Stadtmarketing
Ansprechpartner
Hermann Neulen
T: 02243 89133
F: 02243 89179
E: hermann.neulen@eitorf.de
Zimmer: 15
Die Abmeldung vom Wohnsitz ist nur noch erforderlich bei Wegzug ins Ausland und bei Abmeldung eines Nebenwohnsitzes. Alles weitere ergibt sich aus dem Anliegen "Ummeldung" bzw. der Lebenslage "Wohnungswechsel". Bitte beachten Sie, dass ab 01.11.2015, durch das neue Bundesmeldegesetz, die Vorlage einer Wohnungsgeberbestätigung zwingend erforderlich ist.
Benötigte Unterlagen
Wohnungsgeberbestätigung
Abmeldung
Zuständige Stellen
Amt für Bürgerdienste und Stadtmarketing
Ansprechpartner/-innen
Cemal Ergen
T: 02243 89115
F: 02243 89179
E: cemal.ergen@eitorf.de
Zimmer: 8
Annette Müller
T: 02243 89114
F: 02243 89179
E: annette.mueller@eitorf.de
Zimmer: 9
Christian Stiel
T: 02243 89116
F: 02243 89179
E: christian.stiel@eitorf.de
Zimmer: 10
Höhe und Umfang der Gebührenpflicht in den Bereichen Wasser und Kanal
Für die Lieferung des Trinkwassers an Haushalte und Industrie/Gewerbe sowie für die Abwasserversorgung und- reinigung erhebt die Gemeinde durch die Gemeindewerke Wasserverbrauchs- und Kanalbenutzungsgebühren vom Grundstückseigentümer.
Wasser
Die zu berechnenden Gebühren ermitteln sich aus den durch den öffentlichen Wasserzähler angezeigten Mengen (in m³). Gerechnet wird die Jahresmenge an Frischwasser, die sich errechnet aus der Differenz zwischen der aktuellen Ablesung und der Vorjahresablesung.
Höhe der Verbrauchsgebühr
1,50 € pro m³ Frischwasser + 0,11 € gesetzl. MWST. (zurzeit 7%)= 1,61 € pro m³ gesamt
Daneben wird im Bereich „Wasser“ eine monatliche Grundgebühr für die Bereitstellung des Wasserzählers erhoben. Die Höhe der Grundgebühr richtet sich nach der Größe des Zählers, d.h. nach den maximal möglichen Durchflussmengen. In normal großen Wohnhäusern werden allgemein Zähler auf Durchflussmengen von maximal QN 10 (=^ 10cm³/h) verbaut. Größere Zähler werden hauptsächlich bei Industrie und Gewerbe, also den Großabnehmern verbaut.
Höhe der Grundgebühr
bis QN 10: 8,50 € pro Monat (= „Normalzähler“) + 0,60 € gesetzl. MWST.(zurzeit 7%) = 8,03 € pro Monat gesamt
QN 10 bis QN 15: 50,20 € pro Monat + 3,51 € gesetzl. MWST.(zurzeit 7%) = 46,12 € pro Monat gesamt
QN 15 bis QN 40: 134,20 € pro Monat + 9,39 € gesetzl. MWST.(zurzeit 7%) = 123,69 € pro Monat gesamt
QN 40 bis QN 60: 200,70 € pro Monat + 14,05 € gestzl. MWST.(zurzeit 7%) = 184,58 € pro Monat gesamt
Abweichungen vom Berechnungsverfahren
Bei Regenwassernutzungsanlagen wird die hierüber ermittelte Abwassermenge zusätzlich berechnet. Nachweislich nicht in den Kanal eingeleitete Abwassermengen können auf Antrag abgezogen werden. Es gibt keine Bagatellgrenze mehr.
Höhe der Abwassergebühr
bei Vollkanalanschluss: Entfällt.
bei Schmutzwasseranschluss (ausschließlich Ableitung von Schmutzwasser, Niederschlagswasser verbleibt auf dem Grundstück) 3,28 € pro m³
bei zusätzlicher Einleitung von Niederschlagswasser 0,75 € pro m² abflusswirksamer Fläche
bei fehlendem Kanalanschluss, aber
- Abfuhr von Abwasser einer geschlossenen Grube 8,76 € je m³ Anliefermenge
- Abfuhr von Klärschlamm 87,60 € je m³ Anliefermenge
Bearbeitungsdauer: Sofort nach Vorlage Daten, sonst Anfang Februar
Zuständige Stellen
Gemeindewerke Eitorf
Mehr Informationen
Ansprechpartner
Michael Rözel
T: 02243 89207
F: 02243 89179 und 89219
E: michael.roezel@eitorf.de
Zimmer: 401
Markus Stricker
T: 02243 89201
F: 02243 89179 und 89219
E: markus.stricker@eitorf.de
Zimmer: 401
Rainer Breuer
T: 02243 89205
F: 02243 89179 und 89219
E: rainer.breuer@eitorf.de
Zimmer: 400
In der Gemeinde Eitorf gibt es das St. Franziskus-Krankenhaus Eitorf, Hospitalstr. 7, 53783 Eitorf
mit angeschlossenmen Medizinischem Versorgungszentrum.
Informationen zu ärztlichen Themen und zur ärztlichen Versorgung erhalten Sie über das Eitorfer Ärztenetz
Auskünfte zur Beantragung von Renten
Erteilung von Auskünften über Beantragung von Altersrenten, Erwerbsminderungsrenten, Hinterbliebenen- und Waisenrenten etc. sowie die Entgegennahme der hierfür erforderlichen Anträge. Diese werden an die jeweiligen Rentenversicherungsträger z.B. LVA, BfA, Bundesknappschaft zur weiteren Bearbeitung übersandt.
Bearbeitungsdauer: Kurzfr. Weiterleitung an Rentenversicherungsträger
Antragstellung: persönlich oder schriftlich mit entsprechendem Vordruck
Ansprechpartner/innen
Wilma Michels
Donnerstags 8.00 – 12.00 Uhr
und 14.00 – 17.00 Uhr
T: 02243 89131
Zimmer: 6
Wahrnehmung von Hilfe für andere Behörden
Will eine Vollstreckungsbehörde Vollstreckungsmaßnahmen außerhalb ihres Bezirks durchführen, so muss sie die dafür örtlich zuständige Vollstreckungsbehörde darum ersuchen. Diese Regelung sehen alle Ländervollstreckungsgesetze inzwischen vor. Das Amtshilfe-/Vollstreckungsersuchen muss alle für die Durchführung der Hilfe erforderlichen Angaben enthalten. Es soll nach Möglichkeit die erbetenen Maßnahmen, wie Pfändung, Versteigerung, Verfahren der eidesstattlichen Versicherung usw. genau bezeichnen. Die ersuchende Behörde bestätigt die Vollstreckbarkeit der Forderung.
Gebühren/Kosten: Gebühren werden gem. Kostenordnung NW erhoben.
Bearbeitungsdauer: 1 1/2 bis 2 Jahre
Antragstellung: schriftlich
Zuständige Stellen
Amt für Finanzen und Steuern – Gemeindekasse
Ansprechpartnerin
Beatrix Dohrmann
T: 02243 89105
F: 02243 89179
E: beatrix.dohrmann@eitorf.de
Zimmer: 108
Ausstellung eines Fischereischeines oder Verlängerung
Die Ausstellung eines Fischereischeines umfasst die folgenden Leistungen:
- Ausstellung eines Jugendfischereischeines, gilt nur in Verbindung mit dem Fischereischein eines Erwachsenen und in dessen Begleitung. Ab dem 10. Lebensjahr
- Ausstellung eines Jahresfischereischeines, gilt nur in Verbindung mit der abgelegten Prüfung und ab 16 Jahre (Sachkundennachweis)
- Ausstellung eines Fünfjahresfischereischeines, gilt nur in Verbindung mit der abgelegten Prüfung (Sachkundennachweis)
Für Jugendliche und Erwachsene, die erstmalig einen Fischereischein beantragen, wird zusätzlich zur Prüfung der Personalausweis und ein Passfoto benötigt. Für die Verlängerung wird lediglich der Fischereischein benötigt. Der Jugendfischereischein wird nur bis zum 16. Lebensjahr verlängert.
Gebühren/Kosten
Jugendfischereischein: 8,00 €
Jahresfischereischein: 16,00 €
Fünf-Jahresfischereischein: 48,00 €
Bearbeitungsdauer: Sofort nach Vorliegen der erforderlichen Unterlagen
Art der Antragstellung: Persönlich, bei Jugendl. unter 16 Jahren in Begleitung eines Erziehungsberechtigten
Zuständige Stellen
Bürgerdienste und Stadtmarketing Bürger- und Standesamt, Bereich Bürgeramt
Ansprechpartner
Cemal Ergen
T: 02243 89115
F: 02243 89179
E: cemal.ergen@eitorf.de
Zimmer: 8
Annette Müller
T: 02243 89114
F: 02243 89179
E: annette.mueller@eitorf.de
Zimmer: 9
Christian Stiel
T: 02243 89116
F: 02243 89179
E: christian.stiel@eitorf.de
Zimmer: 10
Anmeldung des Wohnsitzes in der Gemeinde
Wer eine Wohnung innerhalb der Gemeinde Eitorf bezieht, hat sich innerhalb von 2 Wochen anzumelden. Das ausgefüllte Formular muss von einem Familienmitglied ab 16 Jahren unterschrieben werden, welches mit zuzieht. Die formgerechte Anmeldung kann nur der Betreffende oder ein ebenfalls mit zuziehendes Familienmitglied oder eine dazu schriftlich bevollmächtigte Person abgeben. Mit der Anmeldung werden gleichzeitig die melderechtlich relevanten Daten im Melderegister der Gemeinde eingetragen. Desweiteren wird der Personalausweis oder ein sonstiges Ausweisdokument (Reisepass, Geburtsurkunde) benötigt. Bitte beachten Sie, dass ab 01.11.2015, durch das neue Bundesmeldegesetz, die Vorlage einer Wohnungsgeberbestätigung zwingend erforderlich ist.
Bearbeitungsdauer: Bei ausgefülltem Vordruck sofort
Antragstellung: schriftlich mit entsprechendem Vordruck
Benötigte Unterlagen (hier als PDF-Download)
Wohnungsgeberbestätigung
An- und Ummeldung
Antrag auf Auskunftssperre
Zuständige Stellen
Amt für Bürgerdienste und Stadtmarketing, Bürger- und Standesamt, Bereich Bürgeramt
Ansprechpartner
Cemal Ergen
T: 02243 89115
F: 02243 89179
E: cemal.ergen@eitorf.de
Zimmer: 8
Annette Müller
T: 02243/89114
F: 02243/89179
E: annette.mueller@eitorf.de
Zimmer: 9
Christian Stiel
T: 02243/89116
F: 02243/89179
E: christian.stiel@eitorf.de
Zimmer: 10
Archivierung erhaltenswürdigen Bild- und Schriftmaterials aus Eitorf
Im Gemeindearchiv der Gemeinde Eitorf befinden sich die Archivbestände der gesamten Gemeinde. Diese sind zum größten Teil der Öffentlichkeit zugänglich. Außerdem verfügt das Archiv über eine umfangreiche Bildsammlung, eine Festschriftensammlung der Vereine, eine Zeitungsausschnittsammlung sowie die „Eitorfer Zeitung“ auf DVD. Auch für Ahnenforscher ist das Gemeindearchiv eine Fundgrube. Das Archiv ist ständig um Erweiterung alter Bestände und Sammlungen bemüht. Bürgerinnen und Bürger, die über Fotos, Festschriften etc. verfügen, können sich gerne mit dem Gemeindearchiv in Verbindung setzen.
Gebühren/Kosten: Je nach Zweck ergeben sich Gebühren nach der Verwaltungsgebührensatzung
Bearbeitungsdauer: Kuzfristig
Antragstellung: formlos, schriftlich, persönlich oder telefonisch
Zuständige Stellen
Bürgerdienste und Stadtmarketing Stadtmarketing, Kultur und Tourismus
Ansprechpartnerin
Patricia Fleischhauer
T: 02243 89213
F: 02243 89179
E: patricia.fleischhauer@eitorf.de
Zimmer: 405
Betreuung und Unterbringungsmöglichkeiten
Die Gemeinde Eitorf bietet eine individuelle Betreuung und Unterbringungsmöglichkeiten für die Asylbewerber, die ihr vom Land Nordrhein-Westfalen zugewiesen werden. Ob Asylbewerbern Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gewährt werden können, hängt vom Einzelfall und den rechtlichen Bestimmungen ab. Das Amt für Jugend, Schulen, Senioren und Soziales bietet Ihnen außerdem bei Bedarf Informationen zu Integrationskursangeboten im Umkreis. Für grundsätzliche Fragen im Rahmen der Beratung und Betreuung von Asylbewerbern stehen Ihnen die Mitarbeiter des Amtes gerne zur Verfügung.
Bearbeitungsdauer: Vom Einzelfall abhängig
Antragstellung: persönlich
Zuständige Stellen
Amt für Jugend, Schulen, Senioren und Soziales Sozialabteilung
Ansprechpartner
ACHTUNG! Zuständigkeit nach Anfangsbuchstaben
A, B, L–U
Wolfgang Müller
T: 02243 89126
F: 02243 89179
E: wolfgang.mueller2@eitorf.de
Zimmer: 100
C–F
Martina Schöneberg
T: 02243 89127
F: 02243 89179
E: martina.schoeneberg@eitorf.de
Zimmer: 100
G–K
Sabine Fahland
T: 02243 89102
F: 02243 89179
E: sabine.fahland@eitorf.de
Zimmer: 104
V–Z
Joachim Pohl
T: 02243 89128
F: 02243 89179
E: joachim.pohl@eitorf.de
Zimmer: 101
Auflistung von persönlichen Daten, u.a. Hinweis auf Fam.-Stand und Staatsangeh.
Eine Aufenthaltsbescheinigung wird in den meisten Fällen für eine Eheschließung benötigt. Ausländische Mitbürger müssen in einigen Fällen ihren Konsulaten zwecks best. Passangelegenheiten eine Aufenthaltsbescheinigung vorlegen. Eine AB beinhaltet z.B. Angaben über den Familienstand, Konfession und die Staatsangehörigkeit und ist somit umfangreicher und aussagekräftiger als eine Meldebescheinigung.
Gebühren/Kosten: 9,00 €
Bearbeitungsdauer: Sofort
Zuständige Stellen
Amt für Bürgerdienste und Stadtmarketing Bürger- und Standesamt, Bereich Bürgeramt
Ansprechpartner
Cemal Ergen
T: 02243 89115
F: 02243 89179
E: cemal.ergen@eitorf.de
Zimmer: 8
Annette Müller
T: 02243 89114
F: 02243 89179
E: annette.mueller@eitorf.de
Zimmer: 9
Christian Stiel
T: 02243 89116
F: 02243 89179
E: christian.stiel@eitorf.de
Zimmer: 10
Wann werden Straßen ausgebaut?
Ausbau- und Unterhaltungskonzept für Verkehrsflächen der Gemeinde Eitorf
Der Rat der Gemeinde Eitorf hat erstmals im Jahre 2014 ein Ausbau- und Unterhaltungskonzept für die Verkehrsflächen der Gemeinde Eitorf beschlossen. Hierbei handelt es sich um eine konzeptionelle Übersicht der vorgesehenen Maßnahmen, nicht jedoch um einen rechtsverbindlichen Ausbaubeschluss. Genannt sind Maßnahmen, die für die Eigentümer angrenzender Grundstücke beitragspflichtig werden, sei es nach Landesrecht (Kommunalabgabengesetz - KAG) oder nach Bundesrecht (Baugesetzbuch - BauGB). In diesem Konzept wird dargestellt, für welche Straße innerhalb der nächsten fünf Jahre voraussichtlich beitragspflichtige Ausbaumaßnahmen geplant sind.
Das Konzept wird aktualisiert und überarbeitet und zu gegebener Zeit auf dieser Internetseite veröffentlicht.
Ansprechpartner:
Hartmut Derscheid
Zimmer 207
E-Mail: hartmut.derscheid@eitorf.de
Tel. 02243-89215
Christina Seifert
Zimmer 209
E-Mail: christina.seifert@eitorf.de
Tel. 02243-89157
Widerspruch gegen die Weitergabe pers. Daten an Dritte in begründeten Fällen
In bestimmten Fällen kann in das Melderegister eine Auskunftssperre eingetragen werden, und zwar, wenn das Vorliegen von Tatsachen glaubhaft gemacht wird, die die Annahme rechtfertigen, dass ihnen oder einer anderen Peson durch die Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange erwachsen kann (§ 34 Abs. 5 MG NW) Eine Auskunftssperre wird zeitlich begrenzt. Eine Auskunftssperre wird zeitlich begrenzt
Bearbeitungsdauer: ca. eine Woche
Antragstellung: persönlich mit entsprechendem Antrag, beim Bürgeramt erhältlich oder hier:
Vordruck Antrag auf Auskunftssperre
Zuständige Stellen
Amt für Bürgerdienste und Stadtmarketing Bürger- und Standesamt, Bereich Bürgeramt
Ansprechpartner
Cemal Ergen
T: 02243 89115
F: 02243 89179
E: cemal.ergen@eitorf.de
Zimmer: 8
Annette Müller
T: 02243 89114
F: 02243 89179
E: annette.mueller@eitorf.de
Zimmer: 9
Christian Stiel
T: 02243 89116
F: 02243 89179
E: christian.stiel@eitorf.de
Zimmer: 10
Beantragung von Bescheinigungen nach dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG)
Personen, die als Spätaussiedler aus den ehemaligen deutschen Ostgebieten nach durchgeführtem Aufnahmeverfahren die Genehmigung zur Ausreise nach Deutschland erhalten, wird nach Vorliegen der Voraussetzungen eine Spätaussiedlerbescheinigung ausgestellt.
Bearbeitungsdauer: ca. zwei bis drei Monate
Antragstellung: persönlich, nach Terminvereinbarung
Zuständige Stellen
Amt für Jugend, Schulen, Senioren und Soziales Sozialabteilung
Auskunft erteilt:
Joachim Pohl
T: 02243 89128
F: 02243 89179
E: joachim.pohl@eitorf.de
Zimmer: 101
Zahlungsverpflichtungen der Gemeinde
Auszahlungen durch Schecks auf Grund von Auszahlungsanordnungen für
- Gewerbetreibende
- Hilfeempfänger nach BSHG
- Asylbewerber
- Sonstige
Zuständige Stellen
Amt für Finanzen und Steuern Gemeindekasse
Ansprechpartner/-innen
Helmut Brieden
T: 02243 89102
F: 02243 89179
E: helmut.brieden@eitorf.de
Zimmer: 108
Elke Dohrmann-Joest
T: 02243/89109
F: 02243/89179
E: elke.joest@eitorf.de
Zimmer: 107