Eitorf entwickeln

Entwicklung des Eitorfer Zentrums

Ein integriertes Handlungskonzept für den Zentralort von Eitorf


In Eitorf ist vieles eine feste Größe. Die wunderschöne naturräumliche Lage inmitten des Siegtals, eine familienfreundliche soziale und kulturelle Infrastruktur, der gute ÖPNV-Anschluss in die urbanen Zentren und natürlich die alljährliche Kirmes. Gleichzeitig unterliegt unsere Gemeinde einem ständigen Wandel. „Die Zeiten ändern sich“, damit auch die Bedürfnisse der Menschen, die unseren Ort prägen und gestalten. Um die Entwicklung des Hauptorts langfristig und nachhaltig zu lenken, hat die Gemeinde im Jahr 2016 unter Beteiligung der Bürger*innen ein Integriertes Handlungskonzept (kurz InHK) erarbeitet. Mit diesem Konzept wird die gewünschte Entwicklung der Gemeinde in Bezug auf die Gestaltung des öffentlichen Raums, die kommunale Infrastruktur und weitere öffentliche Anliegen dargelegt. Das InHK war die Grundlage für die Aufnahme der Gemeinde Eitorf in das Städtebauförderprogramm „Stadtumbau West“ im Jahr 2017. Seither konnten dank der Förderung durch Bund und Land einige Maßnahmen umgesetzt werden.

Ansprechpartner*in bei der Verwaltung sind Michaela Straßek-Knipp und Tobias Engels.

Marktplatz

Marktplatz früher und heute
Vor rund 800 Jahren befand sich auf dem heutigen Marktplatz im Zentrum der Gemeinde Eitorf eine mittelalterliche Anlage aus Friedhof, Kirche und Maueranlage. Um 1700 wird der Friedhof an seinen heutigen Standort verlegt. 1889 wird die bis dato verfallene Kirche abgerissen – es bleibt nur der Kirchturm, der sich auch heute noch im Wappen der Gemeinde Eitorf als Ortssymbol wiederfindet. Bei einem Bombenangriff im März 1945 wird der Turm zerstört und zum Grab für fast 30 Menschen. Der mittelalterliche Kern von Eitorf ist damit vollends zerstört, der Platz liegt in den Folgejahren brach. Erst im Jahre 1959 wird der Marktplatz zu einem Großparkplatz umgestaltet. Diese funktionale Nutzung hat er bis heute inne.

InHK und öffentliches Planungsverfahren 2016
Seit vielen Jahren wird in der Öffentlichkeit und Politik kontrovers über die Nutzung des Platzes diskutiert. Während einige weiterhin an einer Nutzung als Parkplatz festhalten, wünschen sich andere einen attraktiven öffentlichen Raum zum Aufenthalt – einen Treffpunkt mitten im Zentrum der Gemeinde. Im Rahmen eines städtebaulichen Werkstattverfahrens wurden im Jahr 2016 drei Planungsalternativen für den Marktplatz in Kombination mit der Brückenstraße/L 86, dem Posthof, dem Kirchenvorplatz und der Eipstraße entwickelt. Das Werkstattverfahren startete mit einer öffentlichen Veranstaltung im Leonardo und endete mit einer Vorstellung und Ausstellung der Planungsentwürfe auf dem Marktplatz. Eine Jury, bestehend aus zwei externen Fachleuten, politischen Vertretern aller Fraktionen, dem Bürgermeister und Fachleuten aus der Gemeindeverwaltung wählte einstimmig den Entwurf des Büros [f] landschaftsarchitektur als favorisierte Planung aus. Diese Planung wurde Ende 2016 einstimmig vom Rat beschlossen.

Planung von [f] landschaftsarchitektur
Der Entwurf von [f] landschaftsarchitektur sieht eine übergreifende Neugestaltung der Mitte Eitorfs vor. Das bedeutet eine qualitätsvolle Freiraumgestaltung und eine nachhaltige Veränderung der Verkehrssituation. Der gesamte Bereich soll mit einem durchgehenden Pflasterteppich als Stadtboden von Fassade zu Fassade belegt werden. Die heute dominierende Verkehrsinfrastruktur und die Überfrachtung des öffentlichen Raums mit Stadtmobiliar, Stufen und Parkplätzen werden bewusst zurückgenommen. Eingefasst wird der zentrale Platz durch die neu zu pflanzenden hochgewachsenen Bäume und den darunterliegenden Aktivitätsring. Dieser gibt die Möglichkeit für einen entspannten Aufenthalt mit Sitz- und Spielgelegenheiten.

Modifikation der Planung, Förderantrag und Bürgerentscheid 2018-2019
Im Jahr 2018 kam es auf Wunsch der Bezirksregierung Köln zu einer Modifikation der Planung, um die Dominanz der Parkplätze inmitten des Platzes zu mindern. Auch diese modifizierte Planung wurde vom Gemeinderat im Dezember 2018 einstimmig beschlossen. Die überarbeitete Planung wurde mit dem Förderantrag im Januar 2019 dem Fördermittelgeber erneut vorgelegt.

Ungefähr zeitgleich wurde von Seiten der „Bürgerinitiative (BI) zur Wiederbelebung des Ortskerns in Eitorf“ zunächst ein Bürgerbegehren und bis Juni 2019 ein Bürgerentscheid angeregt, um die Umsetzung dieser Planung zu verhindern. Im Rahmen des Bürgerentscheids entschied sich die Mehrheit der abgegebenen Stimmen dazu, dass für die Dauer von zwei Jahren die Parkplätze im heutigen Umfang erhalten bleiben müssen.

Im August 2019 erhielt die Gemeinde Eitorf einen Förderbescheid von der Bezirksregierung Köln, in dem u. a. die beantragte Umgestaltung des Marktplatzes mit zuwendungsfähigen Ausgaben i. H. v. rund 3,86 Millionen Euro positiv berücksichtigt wurde. Diese Förderzusage wurde unter den Vorbehalt gestellt, dass das Ergebnis des Bürgerentscheids nicht dem Ratsbeschluss von Dezember 2018 entgegenstehe. Aufgrund des Ergebnisses des Bürgerentscheides konnte sodann eine Umsetzung der Pläne zur bewilligten Marktplatzneugestaltung nicht angegangen werden.

Stand Juni 2020 und weiteres Vorgehen
Der Entwurf von [f] landschaftsarchitektur ist gemäß des Ratsbeschlusses vom 9. Dezember 2019 auch weiterhin die Basis des Planungsprozesses. Es ist vorgesehen, diesen Entwurf unter Beteiligung von Bürger*innen, Anlieger*innen, Vertreter*innen der BI, weiteren Interessenvertreter*innen und Fachplaner*innen zu überarbeiten, um auf dieser Basis voraussichtlich im September 2021 einen erneuten Förderantrag stellen zu können.

Parallel sind entscheidende Zusammenhänge mit einer möglichen Umgestaltung des Rathausareals zu klären.

Grundsätzliches
Allgemein ist festzuhalten, dass der Gemeinde Eitorf die Planungshoheit obliegt. Es steht ihr frei, unter Beachtung vorliegender Beschlüsse, auch ohne Rückgriff auf Fördermittel eine Umgestaltung des Marktplatzes vorzunehmen. Die Neuanlage von Parkplätzen ist nicht förderfähig. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die Gemeinde mit der Beantragung von Fördermitteln für den Zentralort bestätigt, dass die Regelungen zur Stärkung der Innenstädte (u. a. geregelt im BauGB, in der BauNO, Landesentwicklungsplan und Einzelhandelserlass) beachtet werden. Die Ansiedlung von großflächigen Einzelhandelsbetrieben mit zentrums- bzw. nahversorgungsrelevanten Sortimenten an städtebaulich nicht integrierten, dezentralen Standorten steht dem gegenüber.

Theater am Park

Das Theater am Park soll zu einem integrativen Weiterbildungs-, Kultur- und Bürgerzentrum für die Gemeinde Eitorf ausgebaut werden. Im Zuge des Integrierten Handlungskonzepts wurde die Idee entwickelt, verschiedene gemeindliche Einrichtungen in diesem Gebäude zu konzentrieren. So soll das Theater am Park seine heutigen Funktionen erhalten, komplett erneuert und durch neue Nutzungen ergänzt werden. Die Gemeinde-Bibliothek, die Volkshochschule, die Musik- und Tanzschule und perspektivisch auch das Bürgerzentrum sollen in das Theater am Park integriert werden. Damit wird das Theater der zentrale Kultur-, Veranstaltungs- und Weiterbildungsort im Herzen der Gemeinde werden. Die Visualisierungen und Grundrisse zeigen die neue Planung.

Bereits im Mai 2019 konnten sich die Bürger*innen bei Tag der Städtebauförderung einen Eindruck von der Vielfalt der künftigen Angebote machen. Der VHS Nähkurs präsentierte bei einer Modenschau gelungene Werke aus dem Kurs. Spannende Lesungen für Kinder und Erwachsene wurden von der Märchenkönigin und der Autorin Anne Rösner-Langener gehalten. Ein großer Besuchermagnet war das Improvisationstheater der Theatergruppe Knallerbsen, die mit einer offenen Vorführung zum Mitgestalten einluden. Auch die Tanzvorführung von Schülerinnen und Schülern der Musik- und Tanzschule lockte zahlreiche Besucher in den Theatersaal. Mit der deutschen Komödie „Willkommen bei den Hartmanns“ endete ein ereignisreicher Tag. Was für ein Theater…

Sanierungsgebiet Eipstraße/Poststraße/Siegstraße

Im Rahmen des Integrierten Handlungskonzepts wurde im Jahr 2016 eine Vorbereitende Sanierungsuntersuchung für das Karree Eipstraße/Poststraße/Siegstraße durchgeführt. Das Karree weist aufgrund der zentralen Lage gleich „hinter“ dem Marktplatz ein großes Potenzial für einen attraktiven Wohnstandort auf. Gleichzeitig sind starke (städte-)bauliche und funktionale Mängel erkennbar, weshalb das Gebiet aktuell stark hinter seinem Potenzial zurückbleibt.

Die Vorbereitenden Untersuchungen kamen zu dem Ergebnis, eine Sanierung im vereinfachten Verfahren sei zielführend, um die städtebaulichen und funktionalen Mängel innerhalb des Karrees zusammen mit den Immobilieneigentümer*innen zu beheben. Zielsetzung ist, durch eine Anpassung des Gebäudebestands an zeitgemäße bauliche Standards dem Karree eine Zukunftsperspektive zu geben. Ein maßgebliches öffentliches Interesse besteht insbesondere in der baulichen Sanierung des Gebiets.

Die Gemeinde Eitorf erhofft sich für das Karree eine Aufwertung durch attraktiven, barrierefreien Wohnraum und lebenswerte Außenbereiche. Der Blockrand soll durch Neubebauung mit Wohngebäuden geschlossen und sanierungsbedürfte Gebäude aufgewertet werden. Der Blockinnenbereich könnte nach Möglichkeit komplett entkernt, Parkflächen neu geordnet und dadurch mehr Grün- und Freiräume geschaffen werden.

Der Rat der Gemeinde Eitorf hat das Sanierungsgebiet im Jahr 2018 beschlossen. Den rechtlichen Rahmen bildet Paragraf 142 Abs. 4 im Baugesetzbuch (BauGB). Es gilt das gesetzliche Vorkaufsrecht der Gemeinde beim Kauf von Grundstücken sowie die Beachtung von städtebaulichen Geboten (nach den Paragrafen 177-179 BauGB). Die Abgrenzung des Sanierungsgebietes finden Sie hier.

Die Gemeinde plant im Jahr 2021 einen Sanierungsträger als zentralen Ansprechpartner für die Eigentümer*innen einzusetzen. Darüber hinaus soll ein architektonisches Konzept für das Karree entwickelt werden, um die Zielsetzung zu visualisieren.

Stadtteilarchitekt

Im Fördergebiet des Integrierten Handlungskonzepts steht bis Ende des Jahres 2021 der Architekt, Heiko Schmidt, Immobilieneigentümer*innen für eine persönliche und objektbezogene Erstberatung zur Verfügung. Die Erstberatung ist für die Eigentümer*innen kostenlos und unverbindlich.

Heiko Schmidt ist Architekt mit einem Büro in Altenkirchen und hat langjährige Erfahrung mit der Beratung von Bauherren. Als gelernter Maurer hat er die nötige Praxis und kann pragmatische und realitätsnahe Tipps geben. Außerdem ist er anerkannter Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz und bietet Energieeffizienzberatung in kleinen und mittleren Unternehmen an.

Die Beratung findet nach vorhergehender Terminvereinbarung vor Ort an der Immobilie statt. Das Beratungsangebot ersetzt nicht die entsprechenden Fachplaner, sondern soll als Erstberatung Personen helfen, die wenig Erfahrung mit den Themen Wohnen und Bauen haben oder Ratschläge für eine bestimmte Maßnahme benötigen.

Sie sind Immobilieneigentümer*in innerhalb des Fördergebiets und haben Fragen rund um Ihre Immobilie? Dann vereinbaren Sie gerne einen unverbindlichen und kostenlosen Termin mit Heiko Schmidt.

Kontaktdaten Heiko Schmidt:

Telefon: 02681 984245

E-Mail: h.schmidt@heikoschmidt-architekten.de.

Corporate Identity Gemeinde Eitorf

Die Gemeinde Eitorf hat einen neuen „Look“.

Neues Logo, neue Webseite, neues Erscheinungsbild. Dieses sogenannte Corporate Design konnte dank der Städtebauförderung im Rahmen des Integrierten Handlungskonzepts zusammen mit der Agentur DITHO aus Köln entwickelt werden.

„Kleider machen Leute“, heißt es. Wie man sich zeigt, das macht ganz viel mit einem selbst. Das gilt nicht nur für Menschen, das gilt auch für Kommunen. Die Gemeinde Eitorf hat sich intensiv damit auseinandergesetzt, worin ihre Stärken liegen und wie sie sich präsentiert. Eitorf profitiert von seiner Lage im schönen Siegtal, vom großen naturräumlichen Potenzial. Gemeinschaft wird hier groß geschrieben. Gleichzeitig ist Eitorf über das Schienennetz hervorragend an den Ballungsraum Köln/Bonn angebunden. Für Pendler ein idealer Wohnstandort. Eitorf versteht sich als urbaner Standort mit ländlichen Qualitäten – als Brücke zwischen Stadt und Natur. Das soll das neue Design ausstrahlen und damit nicht nur die Eitorferinnen und Eitorfer ansprechen, sondern auch die Menschen aus dem Umland.

Verfügungsfonds

Neue Chance für bürgergetragene Projekte
Sie wollen Eitorf mit einem spannenden Projekt bereichern? Dann los!

Seit Anfang des Jahres 2020 gibt es in Eitorf ein Budget zur Förderung bürgerschaftlichen Engagements, der sogenannte Verfügungsfonds. Dank der Fördermittel wurden in den letzten Monaten im Siegpark neue Fitnessgeräte installiert. Das ist auch in den aktuellen Zeiten eine gute Möglichkeit, fit zu bleiben. Weitere geförderte Projekte waren eine Kunstausstellung von Bürger*innen für Bürger*innen, ein Fußballcamp für Kinder, die Gestaltung eines Stromkastens und ein Kunstwerk, das im Hermann-Weber-Bad sein Zuhause finden wird.

Sie haben eine gute Idee? Sie wollen den öffentlichen Raum verschönern? Eitorf als Wohn- und Versorgungsstandort stärken? Das Miteinander und bürgerschaftliches Engagement unterstützen? Dann nehmen Sie Kontakt zu Lukas Finkeldei von Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH auf. Herr Finkeldei ist im Auftrag der Gemeinde Eitorf Ihr Ansprechpartner für den Verfügungsfonds und steht Ihnen beratend und unterstützend zur Seite. Sie können Lukas Finkeldei entweder telefonisch (0221 94072 - 29 in Köln) oder per Mail erreichen (lfinkeldei@stadtplanung-dr-jansen.de).

Die Antragsfristen sind bis Mitte des Jahres 2023 jeweils: 15. April, 15. Juni, 15. September und 15. Dezember.

Ein Budget von insgesamt 25.000 Euro bis zum Jahr 2023 gibt es für Projekte, die von Bürger*innen und „sozialen“ Akteur*innen auf den Weg gebracht werden. Pro Projekt können maximal 5.000 Euro Förderung beantragt werden.

Der zweite Topf mit einem Fördervolumen von insgesamt 50.000 Euro bis zum Jahr 2023 richtet sich an eher gewerbliche Akteure wie Händler*innen, Gastronom*innen oder Akteur*innen aus dem Bereich Tourismus. Aus diesem Fördertopf können pro Projekt maximal 10.000 Euro beantragt werden. Die Besonderheit ist, dass die Antragstellenden sich selbst an 50 % der Gesamtkosten beteiligen müssen.

Kurze Zeit nach jeder Antragsfrist werden die Beiräte zur Vergabe der Fördermittel einberufen. Jeder Beirat besteht aus maximal 15 Personen aus Politik, Verwaltung und Akteuren im Ortskern wie zum Beispiel Schulen, der Seniorenvertretung, dem Integrationsrat sowie Vertretern der Jugend und der Vereine. Die Beiräte wählen per Mehrheitsbeschluss aus, welche der beantragten Projekte gefördert werden sollen.

Weitere Informationen und alle Formulare rund um den Verfügungsfonds finden Sie unter www.eitorf.de

Von Seiten der Verwaltung steht allen Interessierten Frau Michaela Straße-Knipp (Tel. 02243/89-147) und Herr Tobias Engels (Tel. 02243/89-146) gerne für Fragen und Anregungen zur Verfügung.

Der Verfügungsfonds wird im Rahmen der Städtebauförderung durch den Bund und das Land NRW kofinanziert. Die Gemeinde Eitorf übernimmt einen Eigenanteil i. H. v. 30 % an den förderfähigen Kosten.

Die Gemeinde Eitorf freut sich auf viele spannendende Ideen und Projekte.

Info-Flyer > hier

Checkliste Verfügungsfonds > hier

Publizitätsvorschriften > hier

Handel Verfügungsfonds:

Richtlinie > hier

Antrag > hier

Verwendungsnachweis > hier

Sozialer Verfügungsfonds:

Richtlinie > hier

Antrag > hier

Verwendungsnachweis > hier