Aktuelles • 13. Juni

Windräder in Eitorf

Flächen befinden sich in der Umweltprüfung


Nordrhein-Westfalen (NRW) ergreift wichtige Schritte zur Förderung der Windenergie und setzt dabei die bundesgesetzlichen Vorgaben konsequent um. Jedes Bundesland ist verpflichtet, einen bestimmten prozentualen Anteil seiner Landesfläche für die Nutzung der Windenergie an Land auszuweisen (Flächenbeitragswert). Für NRW bedeutet dies, dass bis zum 31. Dezember 2027 1,1% und bis zum 31. Dezember 2032 1,8% der Landesfläche für Windenergie bereitgestellt werden müssen.

Um diese Ziele zu erreichen, wird NRW die entsprechenden Flächenbeitragswerte sowohl durch textliche Festsetzungen im Landesentwicklungsplan als auch durch zeichnerische Festsetzungen im Regionalplan umsetzen. Dies stellt sicher, dass die Vorgaben klar definiert und rechtlich verbindlich sind.

Diese bereitzustellenden Flächen befinden sich natürlich in den Kommunen, die ihrerseits wieder verpflichtet sind, diese Flächen bereit zu stellen. Hierbei haben die Kommunen die Wahl, dass sie selbst eine Planung vornehmen oder das Land diese Planung vornimmt.

Eitorf hat mit der Firma ÖkoPlan diese Planung selbst in die Hand genommen. Bereits 2012 wurden Planungen vorgenommen, die aber nicht weiter verfolgt wurden. Nach dem Beginn des Ukrainekrieges und der Energieverknappung, wird die Notwendigkeit auf regenerative Energien umzustellen als sehr hoch bewertet. Ausschlaggebend ist hierbei natürlich das 1,5 Grad Ziel der Erderwärmung, das eingehalten werden soll. Der Ausschuss für Stadtplanung, Ortsentwicklung, Mobilität und Klimaschutz hat in mehreren Sitzungen diese Thematik beraten und das Ergebnis wurde der Bezirksregierung zugeleitet.

Derzeit sind nach Rückmeldung von der Bezirksregierung nur die Flächen in den höher gelegenen Gebieten des Schmelztales betroffen. Die beiden südlichen Teilflächen wurden ausgeschlossen.

Es werden hierbei nur Nadelwald-, Kalamitäts- und Freiflächen zugelassen. Kalamitätsflächen sind Waldflächen, in denen der Wald stark geschädigt und zu großen Teilen durch Trockenheit und den Borkenkäfer zerstört wurde.

Derzeit befinden sich diese Flächen bei der Bezirksregierung und dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) zur Umweltprüfung. Diese Prüfungen sind notwendig, um sicherzustellen, dass die geplanten Bauvorhaben den Umweltvorschriften entsprechen und keine schädlichen Auswirkungen auf die lokale Flora und Fauna haben.

Die Bezirksregierung wird die Flächen dann ausweisen, auf denen die Voraussetzungen hinsichtlich Natur- und Umweltschutz gegeben sind. Diese werden dann den Kommunen mitgeteilt und gleichzeitig in den Regionalplan mit aufgenommen.

Windräder stellen eine der einfachsten und effektivsten Alternativen zur Nutzung regenerativer Energien dar. Sie erzeugen durch Windkraft auch in der Nacht kontinuierlich Energie und tragen so zur stabilen und nachhaltigen Energieversorgung bei.

Die Gemeinde Eitorf steht im permanenten Austausch mit den zuständigen Behörden und wird die Öffentlichkeit über den Fortschritt dieses wichtigen Projekts regelmäßig informieren. Ziel ist es, durch den Ausbau der Windenergie einen bedeutenden Beitrag zur Energiewende zu leisten und gleichzeitig die natürlichen Ressourcen zu schonen.

Die Parteien entsenden Mitglieder in den Regionalrat bei der Bezirksregierung. Dietmar Tendler ist Mitglied im Regionalrat und entscheidet über diese Flächen mit.

Die Dekarbonisierung ist eine der größten Herausforderungen des 21. Jahrhunderts, um das Weltklima in der bestehenden Form zu erhalten. Hierzu gehören auch die Nutzung der Windenergie und die Erzeugung von grünem Wasserstoff.

Über die regionale Wertschöpfung, die Nachteile der Nutzung, die Vorteile der Bürgerschaft, aber auch die genauen Standorte, die derzeit nicht feststehen, werden wir weiterhin berichten.

Es ist nicht gesagt, dass es 15 Windräder werden, aber die Einschätzung, dass es bis zu 15 Windräder werden könnten muss schon gesagt werden. Es handelt sich um eine mögliche Einschätzung, die die Bandbreite von 1 bis 15 darstellt. Eins ist sicher, dass es Flächen geben wird, die als geeignet anzusehen sind und die wir durch gesetzliche Verpflichtungen auch besetzen müssen.