Schöffenwahl für die Amtsperiode 2024 bis 2028

Bewerbungsfrist


Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden in der Gemeinde Eitorf insgesamt 11 Frauen und Männer, die am Amtsgericht Siegburg und Landgericht Bonn als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Der Rat der Gemeinde Eitorf und der Jugendhilfeausschuss des Rhein-Sieg-Kreises schlagen doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Schöffen bzw. Jugendschöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffen.

Die Bewerbervoraussetzungen für das Schöffenamt können Sie auf der Internetseite Justizportals des Landes Nordrhein-Westfalen einsehen.

Interessenten bewerben sich bis zum 31.03.2023

  • für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen gegen Erwachsene (Erwachsenenschöffen) bei der Gemeinde Eitorf, Haupt- und Personalamt, Markt 1, 53783 Eitorf, und
  • für das Amt eines Jugendschöffen beim Jugendamt des Rhein-Sieg-Kreises, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg.

Für Rückfragen steht Ihnen Frau Isenhardt, Haupt- und Personalamt der Gemeinde Eitorf, unter der Rufnummer 02243-89165, ratsbuero@eitorf.de, zur Verfügung.