Weil man erst mit 18 Jahren geschäftsfähig ist. Unter 18 Jährige können nur Fördergegenstände verwenden, die ihre Eltern gekauft haben.
Alles zur Förderung und zur Antragstellung
Was?
Mit dem Programm Rückenwind und Sonnenschein Eitorf fördert die Gemeinde Eitorf sowohl die Anschaffung der alternativen Fortbewegungsmittel E-Lastenrad, Faltrad und E-Scooter, als auch die Anschaffung von sogenannten Steckersolaranlagen (Anschlussleistung maximal 600 Watt) für Eitorfer*innen mit je 270 €.
Warum?
Angesichts steigender Energiekosten und der Suche nach klimafreundlichen Möglichkeiten Kosten zu sparen möchte die Gemeinde Eitorf ihren Bürger*innen mehr Unabhängigkeit von fossilen Energiequellen ermöglichen und sie finanziell entlasten.
Gerade auf dem Land ist das Auto mit Verbrennermotor für die meisten das Verkehrsmittel der Wahl. Die Gemeinde Eitorf möchte klimafreundliche, kostenschonende und attraktive Alternativen zum Auto aufzeigen und deren Anschaffung fördern.
Wie die bereits ermittelte CO2-Bilanz für die Gemeinde Eitorf deutlich aufzeigt, hat Eitorf ein enormes Steigerungspotenzial für Photovoltaikanlagen. Bislang lohnt es sich für Mieter oder Vermieter selten, fest installierte PV-Anlagen zu errichten. Sogenannte Steckersolaranlagen oder Balkonkraftwerke können hingegen auch von Mietern einfach aufgestellt werden und erfordern außerdem zur Aufstellung keinen Solarteur. Auch Steckersolaranlagen sparen auf lange Sicht Energiekosten ein und leisten einen Beitrag für die Stromproduktion unabhängig von fossilen Energiequellen.
Wie?
- Ihre Kontaktdaten inklusive Bankverbindung
- Angebot oder Kostenvoranschlag über die anstehende Anschaffung im PDF-Format (bei Online-Käufen z.B. einen PDF-Ausdruck der Internetseite)
- Bei Anschaffung eines E-Scooters zusätzlich: Eine Kopie des Nachweises zur Straßenzulassung (z.B. TÜV-Gutachten zur Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) oder Eigenerklärung des Herstellers/ Verkäufers) im PDF-Format
- Bei Anschaffung einer Steckersolaranlage zusätzlich: Eine Kopie des Nachweises über die Erfüllung der gesetzlichen und normativen Anforderungen zur Produktsicherheit (z. B. CE-Kennzeichnung aus dem Datenblatt des Geräts, Eigenerklärung/Konformitätserklärung des Herstellers bzw. Verkäufers zur Netzanschlussnorm 4105 oder Bestätigung des DGS-Sicherheitsstandards)" im PDF-Format
Fragen und Antworten: