Hintergrund dieser Regelung ist nicht, Halter von parkenden Fahrzeugen zu schikanieren, sondern ein sehr ernster. Immer wieder kommt es leider vor, dass Einsatz- und Rettungsfahrzeuge einen Unglücksort nicht oder verspätet erreichen, weil falsch parkende Fahrzeuge den Weg zum Unglücksort versperren. Solche Fahrzeuge sind nämlich – wie übrigens auch Winterdienstfahrzeuge - bis zu 2,50 m breit und benötigen zum zügig passieren enger Stellen zusätzlich einen (schon knapp bemessenen Luftraum) von 25 cm zu jeder Seite. Im Einsatzfalle führen Verzögerungen während der Fahrt zum Einsatzort, dass sich beispielsweise Brände ausbreiten und lebenserhaltende/-rettende Maßnahmen des Rettungsdienstes verspätet erfolgen können oder Straßenabschnitte geräumt und gestreut werden können.
Daher bitten wir im Interesse aller, diese Restdurchfahrbreite immer freizuhalten. Sofern bei Kontrollen festgestellt wird, dass dies nicht der Fall ist, werden die Halter der falsch parkenden Fahrzeuge kostenpflichtig verwarnt.
Deshalb finden regelmäßig auch Kontrollfahrten des Drehleiterfahrzeuges der Freiwilligen Feuerwehr Eitorf in Begleitung des Ordnungsamtes statt. Dabei wird überprüft, ob die vorgeschriebene Fahrbahnrestbreite neben parkenden/haltenden Fahrzeugen eingehalten wird. Falschparker werden dann ebenfalls kostenpflichtig verwarnt.
Bei Rückfragen steht Ihnen das Ordnungsamt gerne zur Verfügung (02243-89121 oder ordnungsamt@eitorf.de).