Die medizinischen Masken werden kostenfrei an Menschen abgegeben, die
- Leistungen nach dem SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Hilfe zum Lebensunterhalt),
- Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II),
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz,
- Leistungen nach dem Wohngeldgesetz sowie
- Kinderzuschlag
erhalten.
Als Nachweis der Berechtigung ist der entsprechende Bescheid über eine der oben genannten Leistungen vorzulegen.
Die Masken können ab Montag, den 22.02.2021, in der Zeit von Mo. – Fr. 8:00 – 12:00 Uhr sowie donnerstags 14:00 bis 17:00 Uhr an der Zentrale im Rathaus Eitorf, Markt 1, 53783 Eitorf abgeholt werden.
Die Aushändigung der Masken an die Bezieher von Asylleistungen erfolgt bei der monatlichen Leistungsauszahlung am 03.03.2021.